Urlaub-Schutz-Paket für Reisemobil-Mieter der MMV GmbH

Verreisen Sie rundum sorglos mit dem Urlaubs-Schutz-Paket von MMV GmbH. Mit dem Urlaubs-Schutz-Paket erwerben Sie das Anrecht auf ein ganzes Paket von wertvollen Versicherungs-Leistungen.

1. GELD-ZURÜCK-GARANTIE
bei Insolvenz des Vermieters für geleistete Zahlungen, die nicht in Anspruch genommen wurden.
2. KAUTIONS-VERSICHERUNG

Versicherungsschutz besteht für die im Mietvertrag vereinbarte Kautionssumme bis max. 1500,- € für Schäden, die während der Anmietzeit eintreten.

Variante I: Kautionssumme 1000,- € / Selbstbehalt 250,- €

Variante II: Kautionssumme 1500,- € / Selbstbehalt 200,- €

3. RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG
Versichert sind die dem Versicherungsnehmer bei Nichtantritt vertraglich geschuldeten Stornokostenaus folgenden Gründen: Tod, schwerer Unfall, unerwartet schwere Krankheit der versicherten Person, deren Lebenspartner und deren Angehörigen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft einer Versicherten; erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Personen infolge von: Feuer, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, höhere Gewalt sowie nicht vorhersehbarer Arbeitslosigkeit. Die Selbstbeteiligung beträgt 20 % mindestens jedoch 75,00 EUR. Mietabbruch-Versicherung Bei Abbruch der Reise aus den oben genannten Gründen sind die zusätzlich entstehenden Rückreisekosten versichert.
4. MIETABBRUCH-VERSICHERUNG
Bei Abbruch der Reise aus den oben genannten Gründen sind die zusätzlich entstehenden Rückreisekosten versichert.
5. INHALTSVERSICHERUNG
Versichert ist das persönliche Gepäck, Haushaltszubehör sowie lose, nicht fest eingebaute Teile bis zu einer Versicherungssumme von insgesamt 8.000,00 EUR. Für Radio, TV, Foto – und Film/Videokamera gilt die Höchstentschädigungsgrenze von 2.500,00 EUR. Zusätzlich gilt Versicherungsschutz für Computer, Mobiltelefone, Funk, Fax- und Telefongeräte, Fahrräder und sonstige Sportgeräte bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze von 3.000,00 EUR.
6. MIETAUSFALL-VERSICHERUNG
Versichert sind Haftpflichtansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Mietausfall durch einen, durch die versicherte Person, verursachten Schaden bis zu einem Betrag von maximal 10.000,00 Euro, wenn dadurch keine Folgevermietung möglich ist. HINWEIS: Eine private Haftpflicht haftet grundsätzlich nicht für angemietete Objekte.

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