Urlaub-Schutz-Paket PRÄMIUM Schutz der MMV GmbH für Reisemobil-Mieter

Verreisen Sie rundum sorglos mit dem Urlaubs-Schutz-Paket PREMIUM-Schutz angeboten von der MMV GmbH. Mit dem Urlaubs-Schutz-Paket PREMIUM-Schutz erwerben Sie das Anrecht auf ein ganzes Paket von wertvollen Versicherungs-Leistungen.

1. KAUTIONS-VERSICHERUNG

Versicherungsschutz besteht für die im Mietvertrag vereinbarte Kautionssumme, nach Variante II bis max. 1.500,- €, für Schäden die während der Anmietzeit eintreten. Auch für durch Hunde verursachte Schäden, wenn diese im Mietvertrag mit aufgeführt sind.

Variante II: Kautionssumme 1.500,- € / Selbstbehalt 250,- €

2. INHALTS-Versicherung (zum Neuwert)
Versichert ist das persönliche Gepäck, Haushaltszubehör sowie lose, nicht fest eingebaute Teile bis zu einer Versicherungssumme von insgesamt 8.000,- €. Für Radio, TV, Foto- und Film/Videokamera gilt die Höchstentschädigungsgrenze von 2.500,- €. Zusätzlich gilt Versicherungsschutz für Computer, Mobiltelefone, Funk, Fax-und Telefongeräte, Fahrräder oder sonstige Sportgeräte bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze von 3.000,- €.

3. MIETAUSFALL-VERSICHERUNG
Versichert sind Haftpflichtansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Mietausfall durch einen, durch die versicherte Person, verursachten Schaden bis zu einem Betrag von maximal 10.000,- €, wenn dadurch keine Folgevermietung möglich ist.
Eine private Haftpflicht haftet nicht für angemietete Objekte. Es gelten die AGB´s des Versicherers.

4. MIETABBRUCH-Versicherung
Bei Abbruch der Reise aus folgenden Gründen: Tod, schwerer Unfall, unerwartet schwere Krankheit der versicherten Person, deren Lebenspartner und deren Angehörigen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft einer Versicherten, erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Personen infolge von: Feuer, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, höhere Gewalt sowie nicht vorhersehbarer Arbeitslosigkeit, sind die zusätzlich entstehenden Rückreisekosten, Überführungskosten oder anteilige Mietkosten des Reisemobils/Wohnwagens für nicht genutzte Reisetage beginnend mit dem auf den Rückgabetag folgenden Tag, versichert. Die Rückreise-/Überführungskosten werden max. bis 3.000,- € erstattet und die Gesamtentschädigung beträgt max. 5.000,- €.
Die Selbstbeteiligung beträgt 20% mindestens jedoch 75 €.
5. RÜCKTRITTSKOSTEN-Versicherung und Schutz vor Vermieter-Insolvenz
Versichert sind die vom Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise dem Vermieter vertraglich geschuldeten Stornokosten aus folgenden Gründen: Tod, schwerer Unfall, unerwartet schwere Krankheit der versicherten Person, deren Lebenspartner und deren Angehörigen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft einer Versicherten; erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Personen infolge von: Feuer, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, höhere Gewalt sowie nicht vorhersehbarer Arbeitslosigkeit.
Wird dem Versicherungsnehmer das/der gemäß Mietvertrag angemietete Reisemobil/Wohnwagen wegen Insolvenz des Vermieters nicht zur vertragsgemäßen Nutzung überlassen, so werden dem Versicherungsnehmer bereits geleistete Vorauszahlungen vom Versicherer erstattet, sofern er diese nicht vom Vermieter zurückerlangen kann.
Die Selbstbeteiligung beträgt 20% mindestens jedoch 75 €. Die Gesamtentschädigung beträgt max. 5.000,- €.
Die Voraussetzung zur Erlangung der Rücktrittsdeckung und dem Schutz vor Insolvenz ist der Abschluss der Versicherung spätestens 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Vertragsabschluss nur am Abschlusstag des Mietvertrages, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage möglich.

Haben Sie Fragen zur Reiseversicherung?
Sie können uns jederzeit kontaktieren!